Ware beschädigt, was nun?

Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit und unversehrte Auslieferung verantwortlich.

Ware beschädigt, was nun?
Im Ernstfall ist der Auftragnehmer versichert und der Schaden wird durch das Versicherungsunternehmen beglichen.
 
Es gibt immer Streitfälle, z. B.: wenn der Auftraggeber „selbst mit angefasst hat“. Sorgen Sie als Auftraggeber immer für einen reibungslosen Ablauf beim Be-und Entladen. Wenn ein Helfer vom Auftraggeber hinzugezogen wurde, muss dieser auch für entstehende Schäden haften.
 
In jedem Falle ist es wichtig, die Ware bei Abholung und Lieferung auf Unversehrtheit zu Prüfen und mit Bildern festzuhalten. Gegebenenfalls Dokumentieren Sie alle Arbeitsschritte.
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